Bezüglich der Zuschauerregelungen im SparkassenSportpark gelten folgende Regelungen:
Aufgrund der pandemischen Lage dürfen ausschließlich Personen gemäß der 2-G+ Regel des Landes Baden-Württemberg die Sportstätten betreten. Diese Regelung gilt für alle Zuschauer beim Betreten der Sportstätten. Wir werden dies durch entsprechende Kontrollen am Eingang sicherstellen. Halten Sie daher Ihre Nachweise bereit. Innerhalb der Sportstätten gelten die AHA- Regeln (Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske). Es besteht während des gesamten Aufenthalts für Zuschauer in den Sportstätten Maskenpflicht.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Vorstandschaft